Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit – Geltung, Leistungen, Vergütung und weitere Bestimmungen.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen der Nuovia AG gegenüber Geschäftskunden und sind ab dem 01. Mai 2026 gültig. Sie bilden einen integralen Bestandteil jedes Angebots, jeder Auftragsbestätigung und jedes Vertrags. Mit der schriftlichen Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen vollumfänglich. Abweichende Vereinbarungen oder Vertragsanpassungen sind nur in Schriftform (per E-Mail oder Brief) gültig.
2. Leistungsumfang und Angebote
Grundlage für jedes Angebot bildet ein ausführliches Vorgespräch, in dem wir die spezifischen Anforderungen des Kunden klären und den gewünschten Leistungsumfang definieren. Unsere Offerte beschreibt die vereinbarten Dienstleistungen, den zeitlichen Rahmen sowie die Vergütung im Detail. Angebote sind ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung unserer Leistungen auf Basis von Kostenschätzungen. Falls absehbar wird, dass der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang überschritten wird, stimmen wir mit dem Kunden eine Anpassung des Auftrags ab. Zusätzlich erbrachte Leistungen werden entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand oder im Rahmen eines separaten Angebots verrechnet.
3. Beauftragung und Vertragsänderungen
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in Schriftform, entweder per E-Mail oder durch Unterzeichnung der Projektfreigabe. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde sowohl das vorliegende Angebot als auch diese Geschäftsbedingungen.
Verlangt der Kunde nach Projektbeginn wesentliche Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, so behandeln wir diese als Zusatzleistungen, die separat vergütet werden. Solche Anpassungen dokumentieren wir jeweils schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die termingerechte und erfolgreiche Durchführung unserer Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Ebenso ist die Bereitstellung notwendiger Ansprechpersonen und Zugänge zu relevanten Systemen erforderlich.
Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig erfolgte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu Terminverschiebungen führen. In solchen Fällen verlängert sich die Projektdauer entsprechend, ohne dass Nuovia dafür haftbar gemacht werden können.
5. Überarbeitungen und Abnahme
Bei Dienstleistungen im Bereich «Kommunikation und Design» umfasst die vereinbarte Vergütung bis zu zwei Überarbeitungsrunden. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand separat verrechnet. Bei allen anderen Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, sobald wir die vereinbarten Ergebnisse vollständig übergeben haben. Der Kunde verpflichtet sich, Zwischenergebnisse und Endergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu prüfen und allfällige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäss erbracht und abgenommen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich gemäss den in der Offerte aufgeführten Konditionen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich oder nach Abschluss von (Teil-)Projekten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
7. Reisezeit und Spesen
Die Reisezeit zu Kundenterminen ist im vereinbarten Honorar enthalten und wird mit 50% des jeweils gültigen Stundenansatzes kalkuliert.
Spesen (z. B. Übernachtungskosten, Reisekosten) werden separat in Rechnung gestellt.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse (sofern rechtlich zulässig) gehen nach vollständiger Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, diese Ergebnisse für seine eigenen Zwecke zu nutzen und anzuwenden.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, von uns entwickelte Methoden, Frameworks und Konzepte in angepasster Form auch für andere Kunden einzusetzen. Eine kommerzielle Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte durch den Kunden ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seinen Firmennamen, sein Logo sowie eine allgemeine Projektbeschreibung zu Referenzzwecken nutzen dürfen. Dies umfasst die Verwendung auf unserer Website, in Präsentationen und in anderen Marketingmaterialien.
9. Einsatz von Partnern und Subunternehmern
Nuovia ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Partner und Subunternehmer beizuziehen. Dies kann unter anderem Fachspezialisten, Grafiker, Redakteure oder andere externe Experten umfassen. Die Auswahl und Koordination dieser Dienstleister erfolgt durch uns, und wir tragen die Verantwortung für deren fachgerechte Einbindung ins Projekt.
Die Kosten für externe Dienstleister werden dem Kunden nach vorheriger Absprache separat ohne Aufschlag in Rechnung gestellt. Wir verpflichten auch unsere Partner und Subunternehmer zur Einhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit und Qualitätsstandards.
10. Vertraulichkeit
Wir behandeln sämtliche Informationen und Unterlagen, die uns im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werden, streng vertraulich. Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Abschluss des Projekts fort. Ausgenommen hiervon ist die bereits vereinbarte Nutzung von Referenzen gemäss Abschnitt 8. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, von uns im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilte methodische Ansätze, Arbeitsinstrumente und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Haftungsbeschränkung
Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen. Die Nutzung unserer Beratungsergebnisse und Empfehlungen erfolgt durch den Kunden in dessen eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen.
Unsere Haftung für Schäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und beträgt maximal die Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Partner und Subunternehmer.
12. Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden hat Nuovia Anspruch auf Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalpreisprojekten erfolgt die Abrechnung auf Basis des anteiligen Projektfortschritts, mindestens jedoch 30% des Gesamthonorars für bereits erbrachte Konzept- und Vorbereitungsarbeiten. Bei Stundensatzprojekten erfolgt die Abrechnung nach dokumentiertem Zeitaufwand.
Nuovia ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Nuovia AG und dem Kunden gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Zürich.
14. Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs (Krankheit, Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) können wir die Leistungserbringung angemessen anpassen oder unterbrechen. Beide Parteien werden sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Gültig ab 01. Mai 2026